©Bild/Text GTÜ Pressestelle,Frank Reichert
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BMVI empfiehlt in Abstimmung mit den Bundesländern die Durchführung von regelmäßigen technischen Untersuchungen
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Hauptuntersuchung: Wesentliche Dienstleistung für eine zuverlässige Mobilität
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Umfassende Hygienemaßnahmen und geltende Abstandsbestimmungen als Voraussetzung
Stuttgart. Die Hauptuntersuchung ist auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich – und nach wir vor Pflicht bei jedem zugelassenen
Fahrzeug. Deshalb erlauben die geltenden Ausgangsbestimmungen ausdrücklich Prüfstellen- und Werkstattbesuche. Diese Hinweise gibt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Die mehr als
750 Prüfstellen der GTÜ-Partner sowie ein Großteil der Prüfstützpunkte stehen weitgehend ohne Einschränkung zur Verfügung und sind auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation ein verlässlicher
Partner für diese wichtige Dienstleistung zur Verkehrssicherheit und Aufrechterhaltung einer zuverlässigen Mobilität.
„Auch während der Hauptuntersuchung steht der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund“, sagt Robert Köstler, Sprecher der
Geschäftsführung der GTÜ. Daher bittet das Unternehmen beim Aufenthalt in der Prüfstelle um das Einhalten der Hygienemaßnahmen und geltenden Abstandsbestimmungen. Eine vorherige
Terminvereinbarung mit dem GTÜ-Partner ist sinnvoll und ermöglicht einen reibungsvollen Ablauf vor Ort. Die aktuelle Erfahrung zeigt, dass eine Hauptuntersuchung derzeit ohne große Wartezeiten zu
absolvieren ist.Die Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben aktuell verlautbart, dass das Durchführen von regelmäßigen technischen
Untersuchungen der Sicherheit im Straßenverkehr dient und zur Aufrechterhaltung der systemrelevanten Logistikketten notwendig ist. Daher befürworten sie keine Einschränkung durch die Verwaltung.
Wer jedoch aufgrund besonderer Gesundheitsvorsicht den Termin der fälligen Hauptuntersuchung länger als zwei Monate und bis maximal vier Monate überzieht, solle derzeit nicht mit einem Bußgeld
rechnen müssen, so die Empfehlung des BMVI an die Bundesländer.
„Das Fahren zu einer Prüfstelle oder einer Kfz-Werkstatt ist ein triftiger Grund, aufgrund dessen man die Wohnung
verlassen darf“, sagt Robert Köstler. „Die Hauptuntersuchung ist ein wichtiger Baustein für die Verkehrssicherheit. Überwachungsorganisationen sind unter Einhaltung der geltenden
Allgemeinverfügungen ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre staatsentlastende Tätigkeit auf diesem Gebiet aufrechtzuerhalten.“