Schadengutachten

Schadengutachten (Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Wetter- und Wildschaden)

Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines Fahrzeugschadens geltend machen kann.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt werden.

Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Sie haben

  • die freie Wahl des Gutachters
  • das Recht auf die freie Wahl eines Anwalts 
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen

Kaskoschaden/Eigenschaden

Ein Kaskoschaden ist ein vom Verursacher selbst verschuldeter Unfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Sonstige Schäden durch Wetter oder Wild

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht zu der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gehört. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

Wertermittlung

Sie möchten den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln lassen?

Für die Wertermittlung eines Fahrzeuges ermittelt der kompetente Sachverständige der GTÜ den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeuges.

Folgende Kriterien sind dabei zu berücksichtigen:

  • Fahrzeugalter
  • Laufleistung (Kilometerstand)
  • Zustand
  • Pflege
  • eingetragener Fahrzeughalter
  • Unfallfreiheit
  • Servicenachweis

Folgende Besichtigungsfaktoren werden geprüft und dokumentiert:

  • Karosserie
  • Ausstattung
  • Fahrwerk
  • Aggregate
  • Elektrik
  • Beschädigungen die über den normalen Gebrauch hinaus gehen
  • Historie

Wir ermitteln für Sie den Zustand Ihres Fahrzeuges unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren wie zum Beispiel Unfallschäden, beschädigte oder fehlende Teile sowie notwendige Reparaturen und/oder Wertminderung aus Vorschäden. Je nach Auftragserteilung wird der Händlereinkaufs- und Verkaufswert, Zeitwert, Minderwert oder Wiederbeschaffungswert bestimmt.

Leasinggutachten

Leasingfahrzeuge werden immer beliebter. Damit die Fahrzeugübergabe reibungslos über die Bühne geht, unterstützen wir Sie gerne bei einer Bewertung für Ihr Leasingfahrzeug.

Die Vorteile, die sich dabei für Sie ergeben, sind eine faire Bewertung (Differenzierung zwischen Gebrauchsspuren und Schäden am Fahrzeug) und einem übersichtlichen und detaillierten Leasingbewertungsbericht.