Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch.

Kfz-Hauptuntersuchung, HU-Plakette und mehr mit der GTÜ

Bei der Kfz-Hauptuntersuchung überprüfen GTÜ-Prüfingenieure alle in der "Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchung und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel" festgelegten Punkte genau. Die HU ist eine Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung, bei der Fahrzeuge nicht zerlegt werden müssen. Voraussetzung für die Anbringung der HU-Plakette ist außerdem die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs gemäß StVZO.

Die GTÜ ist nicht nur Ihr Partner für eine Kfz-Hauptuntersuchung und die Ausstellung der HU-Plakette. Auch andere Prüfungen an Fahrzeugen können durch die GTÜ-Partner übernommen werden. So führen wir zum Beispiel auch für Sie durch:

  • Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
  • Gutachten nach § 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • Tempo 100 Untersuchungen
  • Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
  • und viele andere Untersuchungen. 

Auch zum Thema Feinstaubplakette informieren wir Sie gern. Finden Sie bei uns heraus, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält und welche Möglichkeiten es im Bereich der Nachrüstung gibt, um eine grüne Plakette zu erhalten.